Einwilligung in die Erfassung und Übermittlung von Daten im Rahmen der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen NRW
Zweck, Art und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Im Rahmen der Bewerbung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW ist die Vorlage verschiedener Unterlagen, insbesondere des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss des Master of Education erforderlich. Gemäß § 4 (3) OVP gilt das Masterzeugnis auch dann als fristgerecht vorgelegt, wenn die jeweilige Universität dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW den erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Master of Education fristgerecht elektronisch bestätigt. In diesen Fällen muss das Masterzeugnis unverzüglich der einstellenden Bezirksregierung nachgereicht werden.
Die Hochschulen haben sich mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW auf ein Verfahren für einen elektronischen Datenaustausch verständigt. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass alle Absolvent*innen eines Master of Education, die sich im Rahmen des Seminareinweisungsverfahrens (SEVON) für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beworben haben und alle sonstigen Einstellungskriterien erfüllen, ihren Vorbereitungsdienst regulär antreten können.
Darüber hinaus hat sich die Universtiät zu Köln mit den zuständigen Stellen für die Erteilung der vorläufigen kirchlichen Lehrerlaubnis für die Unterrichtsfächer der Religionslehren ebenfalls auf ein solches Verfahren geeinigt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Absolvent*innen eines Master of Education mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre oder dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre auch im Falle einer Verzögerung bei der physischen Ausstellung des Masterzeugnisses fristgerecht den Masterabschluss für die vorläufige kirchliche Lehrerlaubnis für den Vorbereitungsdienst nachweisen können.
Erfassung und Weitergabe der nachfolgend beschriebenen Daten dienen dem Zweck, die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erforderlichen Daten, seitens der Universität aufzubereiten und an die am Verfahren beteiligten Institutionen elektronisch zu übermitteln. Dies setzt jedoch die Einwilligung der jeweiligen betroffenen Person voraus.
Die folgenden Daten werden erfasst und übermittelt:
1. Vorname, Nachname
2. Geburtsdatum
3. Matrikelnummer
4. Studiengang und Lehramtstyp
5. Studierte Fächer bzw. Fachrichtungen
6. Datum des Studienabschlusses
7. Starttermin des Vorbereitungsdienstes der Bewerbung
8. Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) der Bewerbung
9. Bezirksregierung, der dieses ZfsL zugeordnet ist
10. Falls durch die einstellende Behörde gewünscht: Elektronische Version des Abschlusszeugnisses
11. Digitale Kopie des Personalausweises der Absolventin/des Absolventen (nur Erfassung und keine Übermittlung)
Die Daten 1. bis 6. sowie ggf. 10. werden aus dem Campusmanagement der Universität bereitgestellt. Die Angabe zu 7. und 8. erfolgt durch Abfrage im Rahmen der vorliegenden Einholung der Einwilligung in die Erfassung und Übermittlung von Daten im Rahmen der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen NRW. Sollte im Rahmen des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst zum Zwecke des Vertragsschlusses die Übermittlung einer elektronischen Form des Abschlusszeugnisses (Ziffer 10) erforderlich sein, so stellt die Universität dieses der einstellenden Behörde aufgrund der Einwilligung zur Verfügung. Ziffer 11 dient der Verifikation der Identität der Absolventin/des Absolventen. Die Einwilligung in die beschriebene Verarbeitung ist freiwillig.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Die Daten werden dem Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen (MSB), Referat 423, elektronisch durch die Universität zur Verfügung gestellt. Seitens des Ministeriums werden die erforderlichen Daten an die für das ZfsL jeweils zuständige Bezirksregierung, Dezernat 47.2, übermittelt. Dies sind:
Bezirksregierung Arnsberg
ZfsL: Arnsberg, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Lüdenscheid, Siegen
Bezirksregierung Detmold
ZfsL: Bielefeld, Detmold, Minden, Paderborn
Bezirksregierung Düsseldorf
ZfsL: Düsseldorf, Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Oberhausen, Solingen
Bezirksregierung Köln
ZfsL: Aachen, Bonn, Engelskirchen, Jülich, Köln, Leverkusen, Siegburg, Düren
Bezirksregierung Münster
ZfsL: Bocholt, Gelsenkirchen, Münster, Recklinghausen, Rheine
Die Daten zu den Abschlüssen mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre werden den für die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis zuständigen Ansprechpartner*innen der im vorliegenden Antrag von den Antragstellenden angegebenen zuständigen Evangelischen Landeskirche elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Daten zu den Abschlüssen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre werden den für die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis zuständigen Ansprechpartner*innen des Erzbistums Köln elektronisch zur Verfügung gestellt.
Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Universität verarbeitet, bis der Verarbeitungszweck erfüllt ist. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nicht. Die Verarbeitungsdauer bei den Empfängern wird von diesen in deren Verantwortung im Rahmen der dortigen Prozesse festgelegt.
Verantwortlich für den Datenschutz
Verantwortlich für oben beschrieben Verarbeitung ist die
Universität zu Köln
vertreten durch den Rektor
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Fachverantwortliche Person ist
Florian Buchberger
Zentrum für LehrerInnenbildung der Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Tel.: 0221 470 - 6293
E-Mail: f.buchberger@uni-koeln.de
Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Universität lauten:
Datenschutzbeauftragte der Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Telefon: 0221-470-0
E-Mail: dsb@verw.uni-koeln.de
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht auf
- Auskunft vom Verantwortlichen über Ihre Daten
- Berichtigung Ihrer Daten
- Löschung Ihrer Daten
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
- Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wirkt aber nur in die Zukunft. Die auf der Einwilligung beruhende Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt also rechtmäßig. Sie können die vorgenannten Rechte vorzugsweise bei der oben genannten fachverantwortlichen Person geltend machen. Sie haben außerdem das Recht sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Aufsichtsbehörde für den o.g. Verantwortlichen für den Datenschutz ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de